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Mit dem Staplerschein in der Tasche ist man mit dem
Gabelstapler sicher unterwegs, doch neben Können und Geschick, muss man auch
die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.
Und das heißt für Staplerfahrer – die verpflichtende Teilnahme
an einer jährlichen Unterweisung*.
Staplerfahrer erhalten in der gesetzlich vorgeschriebenen
Unterweisung eine Auffrischung der Kenntnisse und erfahren Neues zu Recht und Technik.
Das sorgt für aktuelles Wissen
und Sicherheit.
Um es Unternehmen und Staplerfahrern so einfach wie möglich
zu machen – können die Online-Kurse nach unterschiedlichen Themen ausgewählt
werden, sodass jährlich oder nach Schwerpunkten eine Unterweisung nach
aktuellen Anforderungen stattfindet.
* nach DGUV Vorschrift 1 §4; Arbeitsschutzgesetz §12; Betriebssicherheitsverordnung §12
* Hier können Sie Ihren Online-Kurs buchen
und können ganz einfach -online- sofort loslegen.
unterweisung für flurförderzeuge
In diesem Online-Kurs: Unterweisung bekommen Fahrer von Flurförderzeugen und auch Gabelstaplern, eine fachliche jährliche Auffrischung nach den DGUV-Vorgaben - mit allen relevanten vorgeschriebenen Inhalten.
Die Unterweisung wird nach DGUV-Vorschrift 68 durchgeführt und beinhaltet rechtliche Grundlagen, Informationen zur Betriebs-anweisung für Flurförderzeuge und Erläuterung zu den folgenden Vorschriften und Grundsätzen der DGUV:
- DGUV-Vorschrift 68
- DGUV-Grundsatz 308-001
- ergänzende Bedingungen.
Das Arbeitsschutzgesetz §12, die DGUV Vorschrift 1 §4 und die Betriebssicherheitsverordnung §12 verpflichten den Fahrer-in von Flurförderzeugen – Staplerfahrer-in mit gültigem Staplerschein – an einer jährlichen Unterweisung teilzunehmen.
Kommt der Staplerfahrer dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, dann gilt im Falle es verursachten Unfalls das Prinzip der Fahrlässigkeit und die Berufsgenossenschaft tritt für den Schaden nicht ein.
Vermeiden Sie Unfallsituationen und Nachlässigkeiten mit unseren jährlichen Online-Unterweisungen für Gabelstapler-fahrer-in. In den Kursen bekommen Sie schnell und unkompliziert die Themen vermittelt. Das dient der Gefahrenvorbeugung und hilft das Wissen zu geltenden Vorschriften zu vertiefen und auf den neusten Stand zu bringen.
Anmelden an einem Tag und dann gleich loslegen? Ja klar – mit den Online-Unterweisungen geht das. Sie können den Kurs beginnen oder fortsetzen zu jeder Zeit. Tagsüber wenn es die Arbeitszeit zu lässt oder abends um ungestört zu lernen. Die Entscheidung treffen sie. Und dadurch lässt sich der Online-Kurs problemlos in den Arbeitsalltag einbinden.
... das einzige was man braucht, ist ein Internetzugang und einen PC oder Laptop.
Für das Unternehmen hat es den Vorteil, dass sie dadurch eine hohe Planungssicherheit haben, da für den Mitarbeiter die Online-Lernzeit an freie Kapazitäten angepasst werden kann. Lernen findet dann statt, wenn es die Auslastung erlaubt und nicht wann es durch einen Schulungstermin vorgegeben ist.
Versprochen – die Online-Kurse sind informativ, dialog-orientiert und spannend im Inhalt – sodass die Teilnehmer auch die vorgegebenen Inhalte nach den Vorschriften der DGUV-Vorschrift 1 §4, dem Arbeitsschutzgesetz §12 und Betriebssicherheitsverordnung §12 auf einfache Art und Weise verstehen und jederzeit für ihren Job als Staplerfahrer anwenden können.
Der Lernspaß kommt nicht zu kurz, denn mit den Erklärvideos, Schaubildern und dem Wissensquiz ist jeder Kurs so abwechslungs-reich, dass man mit Freude dabei ist.
Am Ende haben Sie die Bestätigung für die jährliche Unterweisung als Gabelstapler in der Tasche und sind sicher für die nächsten 12 Monate unterwegs.
Im Überblick. Hier.
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer
Arbeitszeit ausreichend und
angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und
Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der
Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei
Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer
neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die
Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und
erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über
1. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
einschließlich
damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,
2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.
(2) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebs-anweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mit-gelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen.
(3) Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden.
fahren sie auf nummer sicher.
*Wählen Sie jetzt gleich Ihren Online-Kurs aus - damit Sie demnächst Ihre jährliche Unterweisung absolviert haben. Bereits eine Vielzahl von Unternehmen und Teilnehmer aus Baden-Württemberg vertrauen auf die zertifizierte Ausbildung und Unterweisungen bei staplerschein24.
Wissenswertes zu den ONLine-Kursen für die jährliche Unterweisung
Sie investieren in der Einführung: 54,-- € (zzgl.
Mwst.); inkl. Schulungsunterlagen und Teilnahme-Zertifikat.
Ab 2022 ist der reguläre
Teilnahmegebühr: 69,-- € (zzgl. Mwst.).
Teilnahme ist für alle Personen möglich, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Besitz eines gültigen Staplerscheins
- Körperliche und geistige Eignung
- Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
- PC-Kenntnisse notwendig; Verfügbarkeit PC, Laptop oder Tablet
Für die Online-Unterweisung Gabelstapler benötigt man ca. 1 bis 2 Stunden, um alle Lektionen mit dem zugehörigen Wissensquiz durchzuarbeiten. Am Ende, wenn alle Lektionen durchgearbeitet sind, erfolgt der Abschlusstest. Ist der Test erfolgreich erhalten Sie ein Teilnahme-Zertifikat. (Hinweis: Der Kurs ist für 6 Wochen freigeschaltet. In dieser Zeit können die Lektionen beliebig oft wiederholt werden.)
Der Zugang zum Online-Kurs erfolgt über das Internet. Dadurch können Sie wählen, ob dies über einen PC, Laptop, Tablet oder über ein Smartphone erfolgt. Am besten eignet sich ein PC oder Laptop!
Ja – am besten Sie haben eine persönliche E-Mail-Adresse an die wir Ihre persönlichen Zugangsdaten senden können. Sollten der Kurs über Ihre Firma organisiert sein, können wir auch einer Teilnehmerliste die Login-Daten einfügen und alle Teilnehmer können sich über dieselbe Mailadresse mit unterschiedlichen Passwörtern einloggen.
Sollte es mal vorkommen das etwas nicht funktioniert oder Sie unsere Unterstützung benötigen – dann schreiben Sie uns einfach eine Mail an info@staplerschein24.info. Wir sind bemüht Ihnen zeitnah zu helfen!
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