* Qualifizierte Ausbildungen nach den Richtlinien der DGUV für den Fahrausweis für
Flurförderzeuge oder auch Staplerschein bzw. Gabelstaplerschein genannt, sowie für Hubarbeitsbühnen.
... denn mit jeder qualifizierten Ausbildung investieren Sie in die Sicherheit im Unternehmen - senken das Unfallrisiko und die Kosten bei Schäden - und sparen dabei noch eine Menge Geld.
Wer Flurförderzeuge bedienen möchte, muss die „DGUV Grundsatz 308-001 -Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von FFZ mit Fahrersitz und Fahrerstand“ sowie die DGUV Vorschrift 68 befolgen. Nicht ausgebildetes Fahrpersonal gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern trägt auch das Haftungsrisiko. Unsere DGUV-konforme Ausbildung vermittelt theoretische und praktische Sicherheit im Umgang mit FFZ.
Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308-001 für Bedienberechtigung.
Eine Einweisung an der Hubarbeitsbühne allein reicht nicht mehr aus. Die Qualikation muss in einer Prüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen werden. Personen ab 18 Jahren, die in der Bedienung unterwiesen sind, einen Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-008 erworben haben und vom Unternehmen schriftlich beauftragt worden sind, dürfen Hubarbeitsbühnen selbstständig bedienen.
Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 1 / DGUV Grundsatz 308-008 / DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10/DGUV Information 208-019 / internationale Norm ISO 18878.
Die Anforderungen an den Gabelstapler-fahrer sind hoch. Die jährliche Unter-weisung dient der Gefahrenvorbeugung und hilft das Wissen zu geltenden Vor-schriften zu vertiefen und auf den neusten Stand zu bringen.
Beim Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen steht Sicherheit mit an oberster Stelle. Deshalb schreibt der Gesetzgeber für die Bediener von Arbeitsbühnen eine jährliche Unterweisung vor und ist Pflicht nach DGUV 1.
Bringen Sie sich auf den neusten Stand und gehen "auf Nummer sicher" mit der vorge-schriebenen jährlichen Unterweisung - nach den Vorgaben der DGUV für Flurförder-zeuge und Hubarbeitsbühnen.
* Qualifizierte Ausbildungen nach den Richtlinien der DGUV für den Fahrausweis für Flurförderzeuge oder auch Staplerschein bzw. Gabelstaplerschein genannt, sowie für Hubarbeitsbühnen.
"Alle unsere Staplerfahrer werden bei staplerschein.24 ausgebildet und immer wieder geschult. Das Programm wurde mit unternehmensspezifischen Inhalten ergänzt. Und dadurch schaffen wir es die Unfall- und Sachschäden deutlich zu reduzieren. Das spart uns einen Menge an Kosten ein."
Jakob Müller
Sicherheitsbeauftragter
"Als Azubi habe ich die 2-tägige Fahrausbildung absolviert und bin voll begeistert. Vor allem, dass man die Theorie im online-Kurs lernen kann, wenn man möchte. Und die Praxisübungen waren klasse. Jetzt kann auch ich voller Stolz mit dem Gabelstapler fahren. Macht da unbedingt euren Schein! "
Jasmin Gruber
Azubi Lagerlogistik
Sechs Fakten die deutlich machen, warum jeder Mitarbeiter der ein Flurförderzeug oder auch Gabelstapler fährt - eine qualifizierte Ausbildung und auch jährliche Unterweisung absolvieren sollte:
Eine Vielzahl an Unternehmen schätzen den Vorteil firmeninterner Ausbildungen und Unterweisungen und das spezifische Inhalte an die Anforderungen im Unternehmen angepasst sind. Somit entspricht die Ausbildung neben DGUV-Vorgaben/Regeln auch den Vorgaben/Regeln im Unternehmen.
Durch die Online-Kurse zum Staplerschein und Unterweisung für Flurförderzeuge - können die Teilnehmer der Aus-/Fortbildungen jederzeit Grundlagen und Aufbauwissen lernen oder er-weiteren und über Testfragen/-prüfungen ihre Fach-wissen vertiefen - sodass sie 100% vorbereitet sind.
* Qualifizierte Ausbildungen nach den Richtlinien der DGUV für den Fahrausweis für Flurförderzeuge oder auch Staplerschein bzw. Gabelstaplerschein genannt, sowie für Hubarbeitsbühnen.
Prüfen Sie jetzt gleich - anhand der Checkliste -Vorgaben DGUV- welche Ausbildungen und Unterweisungen für Ihr Unternehmen vorgeschrieben sind und "gehen Sie auf Nummer sicher".
WIR SIND IHR PARTNER IN DER AUSBILDUNG UND UNTERWEISUNG VON FLURFÖRDERZEUGEN ODER AUCH GABELSTAPLER GENANNT UND HUBARBEITSBÜHNEN.
In den Regionen im Süden von Baden-Württemberg - in und um ...
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Hinweis / Info: Wer Flurförderzeuge bedienen möchte, muss die „DGUV Grundsatz 308-001 -Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von FFZ mit Fahrersitz und Fahrerstand“ sowie die DGUV Vorschrift 68 befolgen. Nicht ausgebildetes Fahrpersonal gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern trägt auch das Haftungsrisiko. Unsere DGUV-konforme Ausbildung vermittelt theoretische und praktische Sicherheit im Umgang mit FFZ. > weitere Informationen | Hier ...
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